ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON BLU HOUR RETREAT FÜR BUCHUNGEN AB DEM 01.11.2018

Liebe Kunden,

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und BLU HOUR RETREAT, nachfolgend „BHR“ abgekürzt, des bei Vertragsschluss ab 01.11.2018 zu Stande kommenden Vertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher die AGB vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1.    GELTUNGSBEREICH, ABSCHLUSS DES VERTRAGES, VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

1.1.    Diese Bedingungen gelten für die Durchführung von Retreats (im Folgenden: “Empowerment Retreat) gem. § 651a Abs. 5 Nr. 2 BGB von BHR. Bezüglich letzterer unterwirft sich BHR freiwillig den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB.

1.2.    Für alle Buchungswege gilt:

a)    Grundlage des Angebots von BHR und der Buchung des Kunden sind die Ausschreibung auf der website www.bluhourretreat.com und die ergänzenden Informationen von BHR für das jeweilige Retreat, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b)   Reisemittler und Buchungsstellen, sind von BHR nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die Ausschreibung bzw. die vertraglich von BHR zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.

c)    Weicht der Inhalt der Retreat-Bestätigung von BHR vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BHR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit BHR bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist BHR die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

d)    Die von BHR gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Leistungen, den Preis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Vertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

e)    Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Teilnehmern, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3.     Buchungen finden ausschließlich im elektronischen Geschäftsverkehr (online) statt. Hier gilt für den Vertragsabschluss:

a)    Dem Kunden wird der Ablauf der Buchung in der entsprechenden Anwendung von BHR erläutert.

b)   Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c)    Mit Bestätigung des Buttons (der Schaltfläche) “BOOK HERE“ bietet der Kunde BHR den Abschluss des Vertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 6 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

d)    Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung auf elektronischem Weg (E-mail) bestätigt.

e)    Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons “BOOK HERE” begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. BHR ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

f)    Der Vertrag kommt durch den Zugang der Retreat-Bestätigung von BHR beim Kunden zu Stande.

1.4.    BHR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Verträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4).

1.5.    BHR ist alleine verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Retreats. BHR ist kein Reiseveranstalter oder Reisevermittler.

 

2.    VERTRAGSSPRACHE UND SPEICHERUNG DES VERTRAGSTEXTES

2.1.   Die Verträge können in deutscher und bei internationalen Kursangeboten in englischer Sprache geschlossen werden.

2.2.    Der Kunde kann die AGB von BHR auf der Webseite www.bluhourretreat.com unter „AGB“ einsehen. Das Dokument kann ausgedruckt und eingesehen werden.

 

3.    BEZAHLUNG

3.1.    Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Kaufpreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird grundsätzlich 30 Tage vor Retreatsbeginn fällig. Falls die Buchung weniger als 31 Tage vor dem Retreatsbeginn erfolgt, ist 100% des Kaufpreises sofort mit Buchung fällig. Die auf der Webseite angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die aktuell gültige Umsatzsteuer.

3.2.   Wir bieten die Bezahlmethoden Kreditkarte und SEPA-Lastschriftverfahren an.

3.3.    Im Falle des Kaufs auf Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos innerhalb der kreditkartenüblichen Fristen.

3.4 .   Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BHR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist BHR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.

 

4.    ÄNDERUNGEN VON VERTRAGSINHALTEN VOR RETREATBEGINN, DIE NICHT DEN PREIS BETREFFEN

4.1.    Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Retreats, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von BHR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind BHR vor Retreatbeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Retreats nicht beeinträchtigen.

a)   Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Durchführung des Retreats durch bestimmte Lehrpersonen. Im Falle des kurzfristigen unvorhersehbaren Ausfalls der angekündigten Lehrperson etwa wegen Krankheit oder Verhinderung darf BHR einen Ersatzlehrer für das gebuchte Retreat stellen. Der Austausch des Lehrers/Coaches berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrages.

4.2.    BHR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

4.3.    Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Leistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BHR gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von BHR gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Vertrag, gilt die Änderung als angenommen.

4.4.    Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte BHR für die Durchführung des geänderten Retreats bzw. eines eventuell angebotenen Ersatz-Retreats bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

 

5.    RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR RETREATBEGINN/STORNOKOSTEN

5.1.    Der Kunde jederzeit vor Retreatsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BHR unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls das Retreat über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

5.2.    Tritt der Kunde vor Retreatbeginn zurück oder tritt er das Retreat nicht an, so verliert BHR den Anspruch auf den Retreatspreis. Stattdessen kann BHR eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung des Retreats erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von BHR unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3.    BHR hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Retreatsbeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Leistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

  • bis zum 30. Tag vor Retreatbeginn    50 %
  • ab dem 29. Tag vor Retreatbeginn    70 %
  • ab dem 06. Tag vor Retreatbeginn bis zum Tag des Retreatbeginns und bei Nichtantritt des Retreats 90 % des Gesamtpreises

5.4.    Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, BHR nachzuweisen, dass BHR überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von BHR geforderte Entschädigungspauschale.

5.5.    BHR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Stornostaffel eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BHR nachweist, dass BHR wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Stornostaffel entstanden sind. In diesem Fall ist BHR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.6.    Ist BHR infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Retreatpreises verpflichtet, hat BHR unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

5.7.    Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von BHR durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie BHR 7 Tage vor Retreatbeginn zugeht. BHR kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn durch die Teilnahme der Person Mehrkosten entstehen oder wenn die Person den besonderen Erfordernissen in Bezug auf das Retreat nicht genügt oder inländische/ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen. Der Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer haften gegenüber BHR als Gesamtschuldner

5.8.    Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

 

6.    UMBUCHUNGEN

6.1.    Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins, des Ziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil BHR keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Kunden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann BHR ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro Umbuchung erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils 30 € pro Umbuchungsvorgang.

6.2.    Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

 

7.    NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung BHR bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Teilnehmer zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Retreatpreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Vertrages berechtigt hätten. BHR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

 

8.    RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL

8.1.    BHR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a)    Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von BHR beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.

b)    BHR hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Bestätigungsemail anzugeben.

c)    BHR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage des Retreats unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass das Retreat wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d)    Ein Rücktritt von BHR später als in der vorvertraglichen Unterrichtung angegebenen Frist ist unzulässig.

8.2.    Wird das Retreat aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Retreatpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 4.6 gilt entsprechend. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht. BHR ist insbesondere nicht verpflichtet, dem Kunden Stornierungs- oder Umbuchungskosten für bereits geleistete Transportleistungen (Flug, Zug etc.) zu ersetzen.

8.3.   Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass BHR von der Buchung weitergehender Leistungen, etwa Leistungen Dritter (wie etwa An- und Abreise, Zugbuchung, Flug, alternatives Programm) vor Ablauf der Rücktrittsfrist wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ausdrücklich abrät, außer der Teilnehmer wurde schon vor diesem Termin ausdrücklich über das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl durch BLU HOUR RETREAT informiert.

 

9.    KURZFRISTIGE ABSAGE DURCH BLU HOUR RETREAT

BHR behält sich vor das Retreat aus Gründen, die BHR nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall wenn, bei Verhinderung des angekündigten Lehrers/Coaches, etwa durch Krankheit, keine anderweitige Lehrperson das Retreat übernehmen kann oder höhere Gewalt die Durchführung des Retreats gefährdet oder beeinträchtigt. Der Kunde erhält dann den Retreatpreis unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht. BHR ist insbesondere nicht verpflichtet, dem Kunden Stornierungs- oder Umbuchungskosten für bereits geleistete Transportleistungen zu ersetzen.

 

10.    KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN

10.1.    BHR kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung von BHR nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von BHR beruht.

10.2.    Kündigt BHR, so behält BHR den Anspruch auf den Retreatpreis; BHR muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die BHR aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

 

11.    OLIEGENHEITEN DES KUNDEN/TEILNEHMERS

11.1.   Der Kunde ist verpflichtet, im Bestellvorgang seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner Daten, etwa der E-Mail-Adresse, des Namens und der Telefonnummer, zeitnah mitzuteilen.

11.2.    Der Teilnehmer hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Retreat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Buchung des Transportes (Flug/Zug etc.) zum jeweiligen Retreatsort.

11.3.    Die Teilnahme am Retreat setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich der Teilnehmer in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet, ist er gehalten, die Teilnahme mit dem Arzt bzw. Therapeuten zu besprechen.

11.4.    Der Teilnehmer ist gehalten, BHR über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen oder Beschwerden zu informieren.

11.5.    Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

a)    Wird das Retreat nicht frei von Mängeln erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen.

b)    Soweit BHR infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Teilnehmer weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

c)    Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von BHR vor Ort zur Kenntnis zu geben.

d)    Der Vertreter von BHR ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

11.6.    Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Teilnehmer den Vertrag wegen eines Mangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er BHR zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von BHR verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

 

12.    OBLIEGENHEITEN VON BHR

12.1.    Der Umfang der von BHR zu erbringenden Leistungen erstreckt sich ausschließlich auf die Durchführung des Retreats. Darüber hinausgehende Leistungen schuldet BHR nicht. Insbesondere erbringt oder vermittelt BHR keine Leistungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise (Flug, Zug etc.).

12.2.    BHR ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt eines Retreats abzuändern oder einzelne Bausteine davon entfallen zu lassen, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des Retreats nicht verändert werden.

12.3.    BHR ist berechtigt, dem Teilnehmer einige Wochen vor Retreatbeginn eine Informationsemail mit den zusammengefassten Informationen zu dem Retreat zuzusenden. In dieser E-Mail wird auch mitgeteilt, ob Materialien wie Yogamatten vom Teilnehmer selbst mitzubringen sind oder am Veranstaltungsort vorhanden sind.

 

13.    BESONDERE REGELUNGEN IN ZUSAMMENHANG MIT GEFAHREN UND HERAUSFORDERUNGEN BEIM SURFEN

Der Surfkurs erfolgen unter Leitung einer staatlich anerkannten Surfschule mit qualifizierten Surflehrern. Das Retreat erfordert gleichwohl ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Kunden.

13.1.    Es bleibt der Surfschule vorbehalten, die geplanten Surfstunden nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände im Rahmen der der BHR obliegenden Fürsorgepflicht abzuändern.

13.2.    Zu vorgenannten unvorhergesehenen Umständen im Rahmen Gefahren bei Surfen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: extreme Wetterverhältnisse (Sturm, Wellenhöhe) oder Beendigung der Stunde wegen Verletzungen oder Erschöpfung eines Teilnehmers.

 

14.    BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

14.1.    Die vertragliche Haftung von BHR für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Retreatpreis beschränkt.

14.2.    BHR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Surfkurse etc.), wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Bestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Teilnehmer erkennbar sind. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

14.3.    BHR haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Teilnehmers die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BHR ursächlich geworden ist.

 

15.    GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN, ADRESSAT

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Teilnehmer gegenüber BHR geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn das Retreat über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

 

16.    PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

16.1.    BHR wird den Teilnehmer über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes (Impfungen etc.) unterrichten.

16.2.    Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Dies gilt nicht, wenn BHR nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

16.3.    BHR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

 

17.    EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG IN BILD- UND VIDEOAUFNAHMEN

17.1.   BHR behält sich vor, Bild- und Videoaufnahmen während des Yogaretreats zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf der eigenen Webseite und in eigenen sozialen Medien sowie zur Weitergabe an Kooperationspartner von BHR (Lehrpersonal, Seminarhotel etc.)) zur Verwendung und Veröffentlichung auf deren Webseiten und in deren sozialen Medien zu Zwecken der Werbung und Beschreibung der Leistungen anzufertigen.

17.2.    Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis in Bild- und Videoaufnahmen seiner Person nach Ziffer 16.1. dieser Nutzungsbedingungen.

17.3.    Der Teilnehmer kann sein Einverständnis vor Ort vor Anfertigung der Bild- und Videoaufnahmen gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person widerrufen.

 

 18.     ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG; RECHTSWAHL- UND GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG

18.1.    BHR weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass BHR nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für BHR verpflichtend würde, informiert BHR die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. BHR weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

18.2.    Für Teilnehmer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und BHR die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Teilnehmer können BHR ausschließlich am Sitz von BHR verklagen.

18.3.    Für Klagen von BHR gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BHR vereinbart.
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Ihr Vertragspartner ist:

Stefanie Hölzl

Blu Hour Retreat

Am Kugelfeld 5
83471 Berchtesgaden
Tel.: +49 (0)172 7656474
Email: info@bluhourretreat.com

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